Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.
Da die Hebamme berufsbedingt bisweilen zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern der Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Leistungen, die auf Grundlage des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Für Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren Erreichen die Hebamme rechtzeitig vor Erbringung aufklärt, ebenso wenn die Hebamme Leistungen erbringt, deren Kostenübernahme durch die Krankenkassen nicht gesichert ist.
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahler*innen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Tarife.
Die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse werden, bei gesetzlich Versicherten Schwangeren, von der Krankenkasse übernommen. Versäumte Stunden werden nicht von der Kasse getragen und müssen daher selbst gezahlt werden. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Kurzfristige Absagen, auch telefonisch, entbinden nicht von der Vergütungspflicht. Eine Abmeldung kann bis 3 Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Ist dies nicht der Fall und kann der Platz nicht nachbesetzt werden, muss die Kursgebühr selbst gezahlt werden.
Sind Sie Privatversichert, erfragen Sie die Bedingungen bitte bei Ihrer Versicherung.
Der Partner*inbetrag für den Kurs "Geburtsvorbereitungkurse für Paare am Wochenende" wird nicht von der Kasse bezahlt und muss selbst getragen werden. Zur verbindlichen Buchung muss die Partner*ingebühr innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung gezahlt werden. Eine Rückerstattung ist nur im Falle einer schriftlichen Abmeldung bis 3 Wochen vor Kursbeginn möglich. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt eine Rückerstattung nur, wenn der Platz anderweitig vergeben werden kann. Sollte keine Abmeldung erfolgen bzw. Teile des Kurses nicht in Anspruch genommen werden, kann die Partner*ingebühr nicht zurückerstattet werden.
Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen
Die Kosten für den Rückbildungskurs werden, bei gesetzlich Versicherten, von der Krankenkasse übernommen. Versäumte Stunden werden nicht von der Kasse getragen und müssen daher selbst gezahlt werden. Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Kurzfristige Absagen, auch telefonisch, entbinden nicht von der Vergütungspflicht. Eine Abmeldung kann bis 3 Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Ist dies nicht der Fall und kann der Platz nicht nachbesetzt werden, muss die Kursgebühr von selbst gezahlt werden.
Sind Sie Privatversichert erfragen Sie die Bedingungen bitte bei Ihrem Versicherung.
Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen.